Antrag | 08.07.2011

Wie erhielt Saif al Arab al-Gaddafi seinen langjährigen Aufenthalt in München?

ANFRAGE

Wie erhielt Saif al Arab al-Gaddafi seinen langjährigen Aufenthalt in München?
In der Anhörung des Bayerischen Landtags zu Saif al Arab al-Gaddafi entstand der Eindruck, dass neben anderen Unregelmäßigkeiten auch die Frage eines rechtmäßigen Aufenthalts nicht vollständig geklärt sei.

Da die Aufenthaltserteilung in die Zuständigkeit der LHM fällt, wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Mit welchem Visum reiste Saif al-Gaddafi in die BRD ein, zu welchem Zweck und mit wessen Zustimmung?

2. Welcher Aufenthaltstitel wurde auf welcher Rechtsgrundlage für welche Zeiträume durch welche Behörde erteilt?

3. Nach dem Ergebnis der Landtagsanhörung hat al-Gaddafi nie die Universität, sondern lediglich studienvorbereitende Maßnahmen besucht, obwohl sein Aufenthalt offensichtlich an studienvorbereitende Zwecke und/oder ein Studium gekoppelt war.

a) Ist dies zutreffend?
b) Wenn ja: Für welchen Zeitraum wurde der Aufenthalt für studienvorbereitende Maßnahmen erteilt?
c) Nach den Verwaltungsvorschriften zum AufenthG ist der Aufenthalt für studienvorbereitende Maßnahmen (z.B. zum Spracherwerb) auf maximal 18 Monate begrenzt. Aus welchem Grund wurde offensichtlich von der Höchstgrenze von 18 Monaten um ein Vielfaches abgewichen?
d) Welche Behörden waren an der Entscheidung beteiligt?

4.Da Libyen, dessen Staatsangehörigkeit al-Gaddafi besaß, zu den sog. „Gefährderstaaten“ gehört, ist grundsätzlich und ausnahmslos vor jeder Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis eine Sicherheitsbefragung erforderlich

a) wann und wie oft wurde eine Sicherheitsbefragung bei al-Gaddafi durchgeführt?
b) welche Behörden haben die Befragungsergebnisse ausgewertet?
c) mit welchem Ergebnis?
d) wurden der Ausländerbehörde durch die Regierung von Oberbayern, das Innenministerium und/oder den Verfassungsschutz Erkenntnisse übermittelt?
e) lagen der Ausländerbehörde eigene Erkenntnisse vor?

5. Es ist bekannt, dass gegen al-Gaddafi eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren auch wegen gravierender Delikte (u.a. Verstoß gegen das Waffengesetz, Bedrohung) eingeleitet wurden und auch zwei strafrechtliche Verurteilungen erfolgt sind

a) welche Auswirkungen hatte dies auf seinen Aufenthaltstitel?
b) wurde eine Aufenthaltsbeendigung geprüft?
c) erfolgte eine Anhörung zur Aufenthaltsbeendigung oder eine ausländerrechtliche Ermahnung?

6. Welche Behörden waren an den Entscheidungen beteiligt? Gab es Weisungen gegenüber der Ausländerbehörde in Bezug auf ausländerrechtliche Entscheidungen?

Initiative:
Siegfried Benker