Anfrage | 22.02.2019

Wie ist der Sachstand zur Überprüfung und Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht?

Anfrage

Bereits im Jahr 2010 erging ein Grundsatz-Urteil, nach dem eine Radwegebenutzung nur verpflichtend angeordnet werden kann, wenn das Fahren auf der Straße auf diesem Abschnitt eine Gefährdung darstellt. Im Grundsatz-Beschluss Radverkehr wurde ausgeführt, dass innerhalb der letzten sechs Jahre nur 20% der Strecken überprüft wurden. Eine Beschleunigung der Überprüfung wurde zugesagt.
Immer mehr Menschen benutzen das Fahrrad und benötigen dafür auch den ausreichenden Platz. Um eine Entzerrung von der oft sehr mangelhaften und zu schmalen Infrastruktur von Radwegen zu erreichen, kann die Aufhebung der Nutzungspflicht eine sehr einfache Maßnahme sein, um insbesondere den schnelleren und sichereren Radfahrenden das Fahren auf der Straße zu erlauben.

Daher fragen wir:

– Wie viel Prozent der Strecken sind bisher abgearbeitet?
– Gibt es Stadtbezirke, in denen bereits alle Strecken überprüft wurden?
– Wie werden die Bezirksausschüsse mit ihrer Ortskenntnis in den Prozess eingebunden?
– Gibt es einen Ablaufplan und ein Zieldatum, an dem alle Strecken in München überprüft sind?
– Wie ist das Vorgehen, wenn zwar die Straße als zu gefährlich für eine Freigabe eingeschätzt wird, der vorhandene Radweg aber ebenfalls den Anforderungen nicht genügt? Wird hier automatisch mit dem Baureferat kooperiert und ein Umbau geprüft?
– An wie viel Prozent der Straßen in München gilt eine Radwegbenutzungspflicht und wie hat sich dieser Prozentsatz im Lauf der Überprüfung entwickelt?
– Wie viele als benutzungspflichtig gekennzeichnete Radwege genügen aufgrund von Breite und Oberfläche nicht den Anforderungen und müssten eigentlich als zu unsicher eingestuft werden?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unserer Anfrage.

Initiative:
Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Herbert Danner

Mitglieder des Stadtrates