Antrag | 06.11.2019

Wie kann in Zukunft eine würdige Behandlung von Eltern mit Bedarf an Assistenzleistungen sichergestellt werden?

Anfrage

Aus einem Bericht des Bayerischen Rundfunks und einer Stellungnahme des Bezirks Oberbayern geht hervor, dass das Stadtjugendamt mitverantwortlich dafür war, dass der Antrag einer jungen Mutter mit Bedarf an Assistenzleistungen nicht rechtzeitig vor der Geburt bearbeitet wurde. Konsequenz war die vorübergehende Trennung von Mutter und Kind und der mehrmonatige Aufenthalt des Kindes in einer Pflegefamilie.

Begründet wurde die Inobhutnahme mit einem Verweis auf die nicht gewährte Elternassistenz durch den Bezirk. Dieser beruft sich wiederum darauf, dass Leistungen im Verantwortungsbereich des Jugendamtes anders als versprochen nicht bereitgestellt wurden. Die Überführung in eine Pflegefamilie erfolgte offenbar ohne Vorabinformation an den Bezirk. Ein Bescheid durch den Bezirk sollte aber erst erlassen werden, nachdem die Versorgung von Mutter und Kind durch Leistungen im Verantwortungsbereich des Jugendamts geklärt und das häusliche Umfeld kindgerecht gestaltet wurden. Hier stellt sich ein bürokratisches Chaos dar, das zu einer extremen emotionalen Belastung der Mutter führte.

Daher fragen wir:

1) Welche Leistungen im Zuständigkeitsbereich des Stadtjugendamts kamen für die Betroffene infrage und warum wurden welche Leistungen nicht gewährt?

2) War, wie durch den Bezirk angemerkt, die mangelnde Barrierefreiheit städtischer Einrichtungen mitursächlich für einen Verzicht auf infrage kommende Leistungen durch das Stadtjugendamt?

3) Wann und aus welchen Gründen wurde die Entscheidung getroffen, das Kind in eine Pflegefamilie überzuführen?

4) Warum wurde der Bezirk nicht vor der Inobhutnahme des Kindes in eine Pflegefamilie informiert?

5) Wie regelmäßig wurde seitens Stadtjugendamt mit dem Bezirk Oberbayern kommuniziert und warum kam es zu den oben beschriebenen Missverständnissen?

6) Wie gedenkt das Stadtjugendamt, die aktuell extrem belastende Situation zum Wohle von Mutter und Kind aufzulösen? Werden nun doch Hilfsangebote im Zuständigkeitsbereich des Jugendamts umgesetzt? In welcher häuslichen Situation soll sich die Betroffene als Basis der Entscheidung des Bezirks über mögliche Assistenzleistungen wiederfinden?

7) Wie kann der Kommunikationsprozess zwischen Bezirk und Stadtjugendamt in Zukunft zum Wohle aller AntragstellerInnen verbessert werden?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.

Initiative:
Jutta Koller
Anja Berger
Oswald Utz
Sebastian Weisenburger