Antrag | 19.11.2015

Wie können die Streitigkeiten zwischen NEUE WEGE und Jugendamt WIRKLICH aufgeklärt werden?

Anfrage

Die SPD-Fraktion hat am 10.11.2015 eine Anfrage gestellt mit der Überschrift „Angebliche Zahlungsrückstände der LH München gegenüber dem Jugendhilfeträger „Neue Wege““.

Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Stadt München dem Träger gegenüber mit fälligen Forderungen erheblich im Rückstand sei. Laut Begründung sollen die von der SPD aufgeworfenen Fragen dabei helfen, den Sachverhalt zu klären sowie die Fragen, „welches Verschulden den Träger bzw. das Sozialreferat/das Jugendamt trifft“.

Tatsächlich wird jedoch durch die Formulierung der Fragen deutlich, bei wem die SPD-Fraktion die Schuld für die aktuelle Situation sieht – nämlich dem Träger. So heißt es dort etwa, der Träger habe monatelang die Einsichtnahme in relevante Unterlagen verweigert, habe erforderliche, verlangte Unterlagen nicht geliefert. Nach Aussage des Trägers jedoch hat dieser alle verlangten Unterlagen geliefert, ohne vom Jugendamt eine Reaktion zu erhalten. Als Antwort auf entsprechende Nachfrage habe es aus dem Jugendamt vielmehr geheißen, man prüfe die Unterlagen sorgfältig und bräuchte dafür Zeit.

Außerdem heißt es in der Anfrage, das Jugendamt habe einen Zahlungsstopp verfügt. Bisher, so die Aussage des Trägers, habe das Jugendamt dies bestritten und lediglich behauptet die Rechnungen von NEUE WEGE sehr sorgfältig prüfen zu wollen und zu müssen. Ein pauschaler Zahlungsstopp, wie die SPD-Anfragesteller offenbar annehmen, wäre sicherlich nicht rechtmäßig!

Im April verfügte das Stadtjugendamt dann ein Belegungsverbot für den Träger, eine Maßnahme, die lediglich bei akuter Kindeswohlgefährdung angemessen und für solche Fälle vorgesehen, bei Abrechnungsfragen juristisch völlig ungeeignet ist. Diese Verfügung wurde dann auch in zwei Instanzen aufgehoben und als rechtswidrig bezeichnet.

Wir halten hier eine objektive und unparteiliche Aufklärung dieser verfahrenen Situation für unabdingbar. Es wäre von Seiten der Politik unverantwortlich aufgrund von vagen und nicht überprüften Vermutungen und Behauptungen diesen bewährten und wichtigen Jugendhilfeträger ohne Not vor die Wand fahren zu lassen.

Wir fragen daher:

1.) Wie ist nach dem Jugendhilferecht (SGB VIII) die Kooperation Verwaltung-freier Träger geregelt? Inwieweit bestehen hier gesetzlich vorgegebene Nachweispflichten?

2.) Was beinhaltet die Leistungsvereinbarungen zwischen Jugendamt und NEUE WEGE, speziell: welche Nachweispflichten sind hier vereinbart? Sind in dem Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII Regelungen zu Nachweispflichten enthalten?

3.) Hat denn der Träger die Einsichtnahme überhaupt „monatelang“ verweigert, wie in der Anfrage der SPD behauptet wird? Welche erforderlichen Unterlagen wurden verlangt und wurden nicht

geliefert? Was sind erforderliche Unterlagen und warum?

4.) Wurde der Träger vor der Verhängung eines Belegungsverbotes gehört?
Fanden überhaupt Gespräche zwischen Jugendamt und Träger statt zwischen 2014 und heute? Wann genau und wie viele? Gab es im Nachgang der unangemeldeten Untersuchung ein Gespräch? Wann genau?

5.) Wurde das Belegungsverbot – wenn es denn für zulässige und angemessen gehalten wurde – wenigsten vorher ordnungsgemäß angedroht?

6.) Wurden konkrete Auskünfte verlangt oder konkrete Unterlagen angefordert, mit denen das angedrohte Belegungsverbot hätte abgewendet werden können?

7.) Hat das Stadtjugendamt denn ein Zahlungsstopp verhängt? Auf welcher Rechtsgrundlage?

8.) Wie hoch sind die Rückstände an fälligen Forderungen, die das Jugendamt dem Träger schuldet?

9.) Wie viele Jugendliche wurden in den letzten drei Monaten den Einrichtungen von Neue Wege durch das Stadtjugendamt zugewiesen?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unserer Anfrage.

Initiative:
Gülseren Demirel
Jutta Koller
Oswald Utz

Mitglieder des Stadtrates