Anfrage | 08.08.2019

Wie wichtig ist der LH München der Arten- und Biotopschutz wirklich? Der Fall Ganzenmüllerstraße in Allach

Anfrage

Nach uns vorliegenden Informationen wurde im Zuge der Arten- und Biotopschutzkartierung 1998 ein übergeordnetes Biotop, Nr. 257-07, zwischen Ganzenmüller- und Allacherstraße kartiert. Zum Zeitpunkt der Erfassung (24.08.1998) waren flächige Altgrasfluren mit Arten der Halbtrockenrasen und Säume vorhanden (60%), aber auch Gebüsche (19%), Hecken (10%) und Ruderalfluren (10%).

Im Zuge der Nutzung des Grundstücks als Baustelleneinrichtung der Deutschen Bahn für die ICE-Strecke München-Ingolstadt (Planfeststellung 2001) wurde das Grundstück degradiert, ebenso das Biotop-Grundstück 257-06 östlich der Bahngleise. Anscheinend wurden bei der Genehmigung keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und eine entsprechend sachgemäße Wiederherstellung gefordert. Im Gegenteil: die Deutsche Bahn brachte nach der Nutzung nährstoffreichen Humus auf, der das Biotop entwertete.

Die Grundstücke waren jedoch weiterhin als übergeordnete Biotope bei der Münchner Unteren Naturschutzbehörde registriert und dementsprechend nicht für anderweitige Nutzungen oder gar als Bauland freigegeben. Pläne der Nachbarschaft in Bezug auf das Privatgrundstück mit der Flurnr. 250/103 in dem Biotop Nr. 257-07 zwischen Ganzenmüller- und Allacherstraße wurden nach Aussagen der AnwohnerInnen der angrenzenden Grundstücke von Seiten der Lokalbaukommission dementsprechend folgerichtig abgelehnt.

2014 erhielten die AnwohnerInnen der angrenzenden Grundstücke jedoch eine Nachbarausfertigung eines genehmigten Vorbescheids für einen Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage sowie Kindertagesstätte mit einem Genehmigungsdatum vom 23.12.2014 gemäß einem Antrag vom 30. September 2014. Dieser Bescheid wurde durch die Klage der AnwohnerInnen der angrenzenden Grundstücke durch ein Gerichtsurteil am 14. März 2016 aufgehoben. Fünf Wochen vor dem Ortstermin des Gerichts im Jahr 2016 wurden nach Aussagen der AnwohnerInnen vom Eigentümer sämtliche Bäume und Sträucher gerodet und gehäckselt und anschließend das gesamte Grundstück mit schwerem Ackergerät umgepflügt.

Am 12. Juli 2019 haben die AnwohnerInnen der angrenzenden Grundstücke nun die Nachbarausfertigung für eine Baugenehmigung auf genau diesem Biotopgrundstück erhalten. Die Genehmigung wurde am 5. Juli 2019 erteilt. Sie gilt für 27 Reihenhäuser und eine Kindertagesstätte mit Tiefgarage. Dabei wurden die beiden Biotope mit ähnlicher Geschichte unterschiedlich bewertet. Das Biotop in der Ganzenmüllerstraße wurde als unwiederherstellbar beurteilt, bei dem anderen Biotop wird die Wiederherstellung detailliert vorgegeben und konsequent gefordert, ebenso wie ein 10 m breiter Trockenrasenstreifen entlang der Bahn.

Dieser Vorgang wirft Fragen auf.
Deshalb fragen wir:

1.) Warum wurden die kartierten Biotope 257-06 und 257-07 ohne Auflagen zu ihrem Schutz oder entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen als Baustelleneinrichtung 2001 freigegeben?

2.) Warum werden kartierte Biotope nicht mindestens einmal im Jahr kontrolliert, damit bei Qualitätsverlust rechtzeitig eingegriffen werden kann?

3.) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das Biotop 257-07 bei Nachfragen der AnwohnerInnen der angrenzenden Grundstücke nach ihren Aussagen nie als Bauland freigegeben, im Jahr 2014 aber ein Vorbescheid für eine Bebauung des Biotops vom städtischen Planungsreferat genehmigt?

4.) Trifft es zu, dass 2016 auf dem Biotop sämtliche Gehölze gerodet wurden? Wenn ja, welche Konsequenzen hatte dies?

5.) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde im Jahr 2019 die Genehmigung für einen erneuten Bauantrag auf dieser Fläche erteilt?

6.) Was ist der Unterschied zwischen den Biotopflächen 257-06 und 257-07 von ihrer ökologischen Wertigkeit und vor allem in Hinsicht ihrer ökologischen Wiederherstellbarkeit?

7.) Wenn das Biotop 257-07 nicht wiederherstellbar ist – wie ist es dann möglich einen 10 m breiten Streifen zu den Bahngleisen hin als Trockenvernetzungsstreifen wiederherzustellen?

8.) Wo und wann wird ein Ausgleich für das nicht wiederhergestellte Biotop in gleicher Größe und Qualität geschaffen und auf welchen Zustand des Biotops beziehen sich die Ausgleichsmaßnahmen – auf das kartierte Biotop von 1998 oder eine andere Wertigkeit?

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:

Katrin Habenschaden, Herbert Danner, Sabine Krieger

Mitglieder des Stadtrates