Antrag | 04.03.2011

Wie wirkt sich das Bildungs- und Teilhabepaket auf München aus?

Antrag

Wie wirkt sich das Bildungs- und Teilhabepaket auf München aus?

Der Stadtrat möge beschließen:

Das Sozialreferat stellt die Auswirkungen des beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket auf die Landeshauptstadt München dar. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden:

1. Mit welchen Kosten rechnet das Sozialreferat bezüglich des Bildungs-und Teilhabepakets sowie den Warmwasserkosten?

2. Wie und in welcher Höhe werden diese Kosten voraussichtlich durch den Bund ausgeglichen?

3. Mit welcher Kostenentlastung rechnet das Sozialreferat bis 2016 im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit?

4. Wie wirkt sich die neue Aufgabe organisatorisch, personell und finanziell aus?

5. Auf welche Weise wird das Sozialreferat gewährleisten, dass möglichst alle Kinder und Jugendliche von dem Bildungspaket profitieren?

6. Wie und auf welche Weise werden die unzureichenden Leistungen des Bildungs-und Teilhabepakets durch freiwillige Leistungen ergänzt?

Begründung:

Am Freitag, den 25.02.2011, wurde das Bildungs-und Teilhabepaket von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Einführung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2011. Das Bildungs-und Teilhabepaket wird als kommunale Aufgabe bearbeitet.

Kinder und Jugendliche (unter 25 Jahren) erhalten neben dem Regelbedarf nach dem SGB II:

– einen Zuschuss zu Schul-und Kita Ausflügen

– insgesamt 100 € im Jahr pro Kind für den persönlichen Schulbedarf, z.B. Stifte, Hefte

– eine angemessene Lernförderung

– Schülerbeförderungskosten

– Mittagessen in Schulen, Kitas und Horten

– insgesamt 10 € im Monat pro Kind (unter 18 Jahren) für den Zugang zu Vereinen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeiten und Ferienfreizeiten

Dieselben Leistungen erhalten auch Kinder und Jugendliche, die auf Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld und/oder Kinderzuschuss angewiesen sind.

Eine weitere Änderung in der Gesetzesnovellierung betrifft die schon seit langem umstrittenen Warmwasserkosten, die bisher im Regelsatz enthalten waren und von den Betroffenen oft nicht bezahlt werden konnten, da der Regelsatz – wie bereits mehrmals kritisiert – zu niedrig bemessen ist. Nach der neuen Regelung sollen die Warmwasserkosten nun zu den Unterkunftskosten gehören und von den Kommunen bezahlt werden.

Die Kosten für die neuen Regelungen sollen durch den Bund kompensiert werden.

Die Anfrage „Wie wirkt sich das Bildungs- und Teilhabepaket auf München aus?“ vom 25.2.11 wird mit diesem Antrag zurückgezogen und wird im Rahmen dieses Antrags beantwortet.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Siegfried Benker
Gülseren Demirel
Jutta Koller
Sabine Krieger
Dr. Florian Roth