Antrag | 09.09.2015

Wird der Beschluss „Schule/KiTa is(s)t gut“ in den städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen auch wirklich umgesetzt?

(Anfrage) Am 27.2.2013 hat der Stadtrat einen umfangreichen, sehr ehrgeizigen und wegweisenden Qualitätskriterienkatalog für die Essensversorgung der Münchner Kindertageseinrichtungen beschlossen. Darin heißt es u.a., dass der Bioanteil bei Essensversorung der städtischen Kindertageseinrichtungen mindestens 50 % des Warenwertes ausmachen muss! Dieser Kriterienkatalog war Grundlage der Ausschreibung für die einzelnen Lose sowohl für Cook & Chill, als auch für Cook & Freeze. Auch wurde beschlossen, dass die Einhaltung der Kriterien überprüft wird. So heißt es im Beschluss:

„Die Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, überprüft künftig in regelmäßigen Abständen die Qualitätskriterien auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses. Die Einhaltung der Qualitätskriterien ist vom Anbieter in geeigneter Form schriftlich zu dokumentieren und auf Anforderung dem Referat für Bildung und Sport vorzulegen.

Weiterhin werden mindestens zwei Gespräche pro Jahr zwischen dem Referat für Bildung Sport und den Auftragnehmern stattfinden. Sofern das Referat für Bildung

und Sport es für erforderlich erachtet, werden zusätzliche inhaltlich strukturierte und thematisch breit gefächerte Lieferantenaudits durchgeführt.

Die Kriterien aus dem Leistungsverzeichnis werden wie folgt geprüft:

Die Sortimentsliste wird anhand des Bestellkatalogs der Auftragnehmer regelmäßig in Hinblick auf die geforderten Qualitätskriterien kontrolliert. Das Referat für Bildung und Sport behält sich eine Einsichtnahme in die Rezepturen vor.

Zur Überprüfbarkeit des Bioanteils sind die Auftragnehmer verpflichtet, anhand des Speiseplanzyklus einen kontinuierlichen Nachweis über den in den einzelnen Einrichtungen gelieferten Bioanteil zu erbringen.

Hierfür werden im Rahmen der Rückverfolgbarkeit seitens der Auftragnehmer die Bezugsgrößen und Bezugsquellen der Rohstoffe bzw. Lebensmittel regelmäßig dargelegt. Die Landeshauptstadt München behält sich vor, stichprobenartig die Rechnungen der Auftragnehmer auf Einhaltung des zugesicherten Bio-Anteils zu kontrollieren.

Sanktionen:

Das Referat für Bildung und Sport wird in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich auf die Möglichkeit von Sanktionen gegenüber dem Anbieter hinweisen, sofern ein Verstoß gegen Vorschriften bzw. Vorgaben der Leistungsbeschreibung hinreichend nachgewiesen ist. Hierbei ist der zugrunde liegende Sachverhalt im Einzelfall zu würdigen. In der Regel wird es sich um schwer wiegende und / oder wiederholte Verstöße handeln, bei denen eine Sanktion durch das Referat für Bildung und Sport in Form einer Vertragsstrafe bis hin zur außerordentlichen Kündigung je nach Schwere des Verstoßes angezeigt ist.

Darüber hinaus wird der Caterer dazu aufgefordert, nachzuweisen, bis wann er auf Grund der ggf. notwendigen Neustrukturierung seiner Lieferantenbeziehungen in der Lage ist, die geforderten zusätzlichen Qualitätskriterien zu erreichen. Hierfür ist eine maximale Umstellungsfrist von sechs Monaten ab Auftragsbeginn vorgesehen. „

 

Nach uns vorliegenden Informationen ergibt sich die Vermutung, dass die Gewinner der Lose die Biokriterien nicht voll erbracht haben und zum Teil konventionelle Produkte geliefert haben, und das über einen längeren Zeitraum. Trotzdem haben diese Firmen auch jetzt, mit Beschluss des Feriensenats vom 26.8.2015, wieder den Zuschlag bekommen. Leider lagen uns bis dahin noch keine Informationen über die Nichteinhaltung der Kriterien vor.

 

Derzeit gibt ein Probeessen den letzten Ausschlag über den Zuschlag. Dies wurde im Stadtrat nie beschlossen. Die Bieter können für das Probeessen wohl auch rein konventionelle Gerichte anbieten. Geschmack ist etwas sehr individuelles und wird von den Speisen geprägt, die man tagtäglich zu sich nimmt. Doch sind in vielen konventionellen Produkten Geschmacksverstärker oder Zucker enthalten. In Bioprodukten aber nicht. So hat das konventionelle Fischstäbchen in der Panade Zucker, das Biofischstäbchen nicht. Für den, an das manipulierte Produkt gewöhnten Gaumen, schmeckt die Panade des Biofischstäbchens erst einmal ungewohnt. So ist das auch bei anderen Produkten. Deshalb können konventionelle auch nur bedingt mit Bioprodukten verglichen werden.

 

Deshalb fragen wir:

 

1. Haben die Anbieter den vereinbarten Bioanteil von mindestens 50 % geliefert?

2. Wenn ja, ab wann?

3. Wenn nein, warum nicht?

4. Hat das RBS regelmäßig die Qualitätskriterien überprüft?

5. Wann das erste Mal?

6. Haben die Anbieter die Einhaltung schriftlich dokumentiert?

7. Haben die im Beschluss genannten 2 Gespräche mit den Anbietern stattgefunden?

8. Wurden Lieferantenaudits durchgeführt?

9. Wenn nein, warum nicht?

10. Wurde die Sortimentsliste auf den Bioanteil überprüft?

11. Wurde die Rezepturen eingesehen?

12. Wurden stichprobenartig Rechnungen auf Einhaltung des zugesicherten Bioanteils kontrolliert?

13. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

14. Wenn nein, warum nicht, da doch die meisten Anbieter erst angefangen haben auf Bio umzustellen, als sie den Zuschlag bekommen haben?

15. Wurden Sanktionen angedroht oder auch in Erwägung gezogen?

16. Wurden bei Nichteinhaltung der Kriterien Sanktionen erlassen?

17. Wer hat entschieden, dass ein Probeessen den Ausschlag für den Zuschlag der einzelnen Lose geben wird?

18. Welche Personen wurden für das Probeessen ausgewählt? Von wem?

19. Sind auch Kinder dabei? Sind ErzieherInnen dabei?

20. Warum wird für das Probeessen nicht Bio mit Bio und Konventionell mit Konventionell verglichen?

21. Wurde beim Probeessen berücksichtigt, dass Gerichte auch nachgewürzt und individuell verändert werden können? z.B. keine Vorfrittierung oder Zugabe von Käse auf Aufläufe?

22. Gibt es ein Kontingent für Anbieter aus dem Umkreis von München bei der Ausschreibung?

23. Warum wurde es 2014 einzelnen Ökozulieferern verboten, die städtischen Kindertageseinrichtungen auch partiell mit einzelnen Produkten zu beliefern, obwohl diese Produkte von den Gewinnen der Lose teilweise nicht angeboten werden konnten?

24. Wie zufrieden ist das RBS mit dem derzeitigen Vergabefahren der einzelnen Lose?

 

25. Gibt es Vorstellungen seitens des RBS wie das Zuschlagsverfahren in Zukunft geändert werden kann – vor allem im Hinblick auf das Probeessen?

 

Initiative:

Sabine Krieger

Katrin Habenschaden

 

 

 

 

Mitglieder des Stadtrates