Antrag | 06.08.2009

Wucherpreise für Tischreservierungen auf der Wiesn?

Anfrage

Wucherpreise für Tischreservierungen auf der Wiesn?

Die Tischreservierung für die Wiesnfestzelte ist generell kostenlos. Dafür müssen im Vorfeld jedoch pro reservierter Person Verzehrgutscheine eingekauft werden. Die jeweiligen Bedingungen werden von den Wirten unterschiedlich festgelegt. In der Regel sind die Verzehrgutscheine auf 2 Maß Bier und ein halbes Hendl ausgerichtet. Einige Festzelte verlangen jedoch für die Reservierung und die damit verbunden obligatorischen Verzehrgutscheine erheblich mehr. So muss z.B. bei einem Zelt für die Abendwiesn (ab 19 Uhr) 65€ pro Person bezahlt werden. Dies entspricht einem Konsum von 7 Maß Bier oder einem Essen und 5 Maß Bier innerhalb von 4 Stunden!
Auch im Internet werden Reservierungen wieder zu stark überhöhten Preisen angeboten
Ich frage daher:

Sind der Verwaltung die unterschiedlichen Regelungen für die Reservierung und die damit verbundenen Kosten für die obligatorischen Verzehrgutscheine bekannt?

● Muss die Reservierungspraxis bei der Bewerbung für die Wiesn dargestellt werden?

● Gibt es festgelegte finanzielle Obergrenzen für die obligatorischen Verzehrgutscheine?

● Wurde von Seiten des Tourismusamtes je der Versuch unternommen, eine möglichst einheitliche Handhabung der Reservierungspraxis der Festwirte anzugehen z.B. ein Hauptgericht und 2 Maß Bier?

● Gibt es die Möglichkeit, nicht ganz verbrauchte Verzehrgutscheine nach der Wiesn bei den Gaststätten der Wiesnwirte einzulösen oder muss der gesamte Gutschein bei dem Besuch auf der Wiesn verzehrt werden?

Ein weiterer Faktor sind die im Internet zu Wucherpreisen gehandelten Reservierungen. Gibt es Überlegungen, wie dieser Handel unterbunden werden kann? Sind diese Reservierungen gültig?

Initiative:
Lydia Dietrich
Stadträtin