Antrag | 30.04.2019

Zweite S-Bahn-Stammstrecke – Barrierefreiheit des S-Bahnhofs Laim während der Umbauphase und in Zukunft sicherstellen

Antrag

I) Die Stadt München stellt in Abstimmung mit der DB AG sicher, dass während des mehrjährigen Umbaus des S-Bahnhofs Laim ein Ersatzaufzug oder eine geeignete Ersatzeinrichtung für den während der Bauarbeiten nicht benutzbaren Aufzug von der Gehsteigebene auf die Bahnsteige eingerichtet wird.

II) Optional schafft die Stadt München für den Zeitraum der Umbauarbeiten ein überbrückendes Nahverkehrsangebot.

III) Weiterhin prüft die Stadt München die Einrichtung eines weiteren Aufzugs oder gleichsam wirksamer Maßnahmen von der geplanten Umweltverbundröhre zum Bahnsteig.

Begründung:

Bis 2026 soll der zweite S-Bahn-Tunnel für München fertiggestellt werden. Am S-Bahnhof Laim ist in diesem Rahmen ein Komplettumbau vorgesehen, der zukünftig einen Zugumstieg stadteinwärts und stadtauswärts am selben Bahnsteig ermöglichen soll. Zudem soll östlich der bereits bestehenden Straßenunterführung in der Wotanstraße eine sogenannte Umweltverbundröhre, also eine Unterführung für eine Tramlinie, FußgängerInnen und RadfahrerInnen entstehen. Die Dauer des Umbaus wird seitens DB AG auf vier Jahre taxiert.

Der S-Bahnhof Laim verfügt aktuell über einen Aufzug von der Gehsteigebene auf die Bahnsteige. Auf diese Weise können RollstuhlfahrerInnen, andere mobilitätseingeschränkte Personen und beispielsweise auch Menschen mit Kinderwagen den öffentlichen Nahverkehr barrierefrei erreichen. Während der Umbauten wird der Aufzug jedoch nicht benutzbar sein. Der Facharbeitskreis Mobilität des Behindertenbeirats München hat in diesem Kontext auf Anfrage bei der DB AG Informationen erhalten, wonach während der Umbauarbeiten die Einrichtung eines Ersatzaufzuges oder zumindest einer Rampe nicht vorgesehen ist. Begründet wurde dies laut Behindertenbeirat von der DB AG mit finanziellen Erwägungen. Aufgrund der langen Dauer der Umbauarbeiten und der elementaren Bedeutung eines Aufzugs für viele AnwohnerInnen und PendlerInnen zur Sicherung der barrierefreien Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs ist dieses Vorgehen nicht hinnehmbar.

Weiterhin ist in den aktuellen Planungen zur Umweltverbundröhre kein Aufzug oder die Errichtung vergleichbar wirksamer Strukturen zur Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs zum Bahnsteig nach Abschluss der Bauarbeiten vorgesehen, was vermeidbare Straßenüberquerungen für oben genannte Personengruppen zur Folge hätte.

Auch basierend auf der finanziellen Förderung der Zweiten Stammstrecke durch die Stadt München in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags, vor allem aber im Sinne der AnwohnerInnen und PendlerInnen vor Ort, sollte die Stadt nochmals aktiv das Gespräch mit VertreterInnen der DB AG suchen und die Errichtung eines Ersatzaufzuges oder einer geeigneten Ersatzeinrichtung sowie eines zusätzlichen Aufzuges oder vergleichbar wirksamer Strukturen für die in der Umweltverbundröhre Ankommenden sicherstellen. Sollte sich im Rahmen der Gespräche kein Fortschritt abzeichnen, sollte die Stadt in Kooperation mit der Münchner Verkehrsgesellschaft für die Zeit der Umbauarbeiten ein alternatives barrierefreies Nahverkehrsangebot auf der entsprechenden Strecke zur Überbrückung bereitstellen, beispielsweise durch eine Erhöhung der Taktung der weiteren Nahverkehrsangebote auf dieser Route.

Andernfalls würde neben der elementar wichtigen Sicherung des Zugangs zum öffentlichen Nahverkehr für alle Bürgerinnen und Bürger Münchens auch das große Engagement der Stadt im Rahmen der UN Behindertenrechtskonvention grundlegend kontrastiert werden.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Oswald Utz
Sebastian Weisenburger
Jutta Koller
Anja Berger
Anna Hanusch
Katrin Habenschaden
Herbert Danner
Paul Bickelbacher

Mitglieder des Stadtrates